Aufgrund der Corona-Pandemie können sich Arbeitnehmer dank einer Sonderregelung bei leichten Atemwegserkrankungen auch telefonisch krankschreiben lassen. Dies galt zunächst bis zum 30. Juni 2021. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Regelung um weitere 3 Monate verlängert bis zum 30. September 2021, er tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.
Bei leichten Atemwegserkrankungen ist es also weiterhin möglich, sich telefonisch bis zu 7 Tage krankschreiben zu lassen. Auch eine Folgebescheinigung für weitere 7 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit können niedergelassene Ärzte telefonisch ausstellen. Voraussetzung ist allerdings weiterhin, dass Ärzte sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Arbeitnehmers überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.