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Fachanwalt Leistungen für Arbeitsrecht in Bochum und bundesweit

Präzise Entscheidungshilfen und effektive Interessenvertretung - ATM Arbeitsrecht Bochum vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.

0234 / 52009541
Ein Bild von dem Büro von Rechtsanwalt Marco Atmaca im Exzenterhaus Bochum

Fachanwalt Leistungen

Die Kanzlei für Arbeitsrecht ATM bietet Ihnen eine umfassende und persönliche Beratung und Vertretung u.a. in folgenden Bereichen.

Marco Atmaca

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Portaitbild von Rechtsanwalt Marco Atmaca aus Bochum im Exzenterhaus

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Die Kündigung als einseitige Willenserklärung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis einseitig. Möglich ist aber auch eine einvernehmliche Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag. Hier haben insbesondere Arbeitnehmer, die noch keinen neuen Job in Aussicht haben, jedoch genau hinzuschauen: Denn im Gegensatz zur Kündigung ist nach der Unterschrift keine Kündigungsschutzklage mehr möglich, zudem drohen nicht selten Nachteile beim Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II wie Sperrzeit oder Anrechnung einer Abfindungszahlung. Ob und wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist und wie hoch eine angemessene Abfindung sein sollte, erklärt Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Atmaca.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Grundsätzlich besteht wegen derselben Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Zu beachten hat der Arbeitnehmer insbesondere gesetzliche und ggf. vertragliche Pflichten zur rechtzeitigen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Rechtsanwalt Atmaca berät zu Themen wie Kündigung während oder wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, Anrechnung von Urlaubstagen und allen weiteren Themen im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag

Die Prüfung, Überarbeitung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführeranstellungsverträgen ist eine hochkomplexe Materie, die ohne Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht zwar möglich, aber zugleich risikobehaftet ist. Für ein gedeihliches Dienst-/Arbeitsverhältnis oder auch für die Abwicklung eines Dienst-/Arbeitsverhältnisses sollten die wesentlichen Aspekte professionell geregelt sein. Rechtsanwalt Atmaca berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie (angehende) Geschäftsführer in Kooperation mit einem in Fragen der Geschäftsführerhaftung erfahrenen Kollegen.

Dienst- und Firmenwagen

Die Gewährung eines Dienstwagens oder Firmenwagens ist insbesondere bei Außendienstmitarbeitern oder Angestellten in leitender Funktion regelmäßig Bestandteil des Arbeitsvertrags und bei privater Nutzungsmöglichkeit zudem Entgeltbestandteil. Insbesondere nach Ausspruch einer Kündigung und bei Freistellung möchte der Arbeitgeber den Dienstwagen oder Firmenwagen gerne noch vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer übergeben bekommen. Rechtsanwalt Atmaca berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Überlassung des Fahrzeugs, Rückgabepflicht und Nutzungsausfallentschädigung.

Freistellung vom Arbeitsverhältnis

Da der Arbeitnehmer nicht nur eine Pflicht zur Arbeitsleistung, sondern auch einen Anspruch auf Erbringung seiner Arbeitsleistung hat, kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine einseitige Freistellung aussprechen. Es sei denn, er hat dafür triftige Gründe, wie regelmäßig nach Ausspruch einer Kündigung. Allerdings müssen selbst dann weitere Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere muss die Freistellung grundsätzlich unter Fortzahlung der Bezüge ausgesprochen werden. Fragen wie (Un-)Widerruflichkeit der Freistellung, vertragliche Vereinbarung einer Freistellung, Anrechnung von Urlaub/Überstunden, Sabbatical, Firmenwagen, etc. sind in diesem Zusammenhang an der Tagesordnung.

Urlaub

Das Thema Urlaub beschäftigt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl während des laufenden Arbeitsverhältnisses als auch nach Ausspruch einer Kündigung und selbst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Regelmäßig geht es um die Frage, wie viele Tage Urlaubsanspruch bestehen, wann Urlaub genommen werden kann, ob er im Rahmen einer Freistellung verrechnet werden kann, ob er verfallen ist und ob ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht. Rechtsanwalt Atmaca berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um den gesetzlichen Erholungsurlaub als auch vertraglichen Zusatzurlaub.

Abmahnung

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich eine Abmahnung auszusprechen. Ausnahmen bestehen bei groben Pflichtverstößen oder wenn wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts bereits zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Bei der Abmahnung muss der Arbeitgeber präzise formulieren, welchen Pflichtverstoß er nicht hinnimmt und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung sanktionieren wird. Die Frage, ob eine Abmahnung im konkreten Fall erforderlich ist/war, ob sie rechtswirksam ist und welche Reaktionsmöglichkeiten es gibt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Atmaca.

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und mithin das sofortige Ende (fristlose bzw. außerordentliche Kündigung) oder in Aussicht gestellte Ende (fristgerechte bzw. ordentliche Kündigung) der Beschäftigung bedeutet in der Regel einen herben Einschnitt in die individuelle Lebensplanung. Daher ist es von größter Bedeutung zu wissen, worauf nun zu achten ist, welche Rechte Ihnen nach Erhalt der Kündigung zustehen und wie diese durchzusetzen sind. Dies ist nicht nur für die Frage entscheidend, ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde, sondern insbesondere für die Frage, ob Sie im Vergleichsfall eine Abfindung beanspruchen können und wie hoch diese sein kann.

Bewertungen durch Mandanten

So bewerten Mandanten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca.

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