Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu. Um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
AblehnenAkzeptieren

Einstellungen

Ausstattung des Betriebsrats mit Technik für Videokonferenzen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.04.2021, Az. 15 TaBVGa 401/21

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat einen Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht.    

Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, es handle sich um erforderliche Informationstechnik, die der Arbeitgeber nach § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung stellen müsse.    

Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.

Quelle: Juris/Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 8/2021 v. 14.04.2021

Andere Artikel

Urlaub Arbeitsunfähigkeit Mitwirkung Arbeitgeber
October 14, 2024
Urlaub: Arbeitgeber müssen rechtzeitig auf Verfall hinweisen
MEHR ERFAHREN
Kündigung Arbeitsverhältnis El Ghazi Mainz 05
July 15, 2024
El Ghazi – Kündigung durch FSV Mainz 05 rechtswidrig
MEHR ERFAHREN
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kündigung Beweiswert
July 8, 2024
Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Beweiswert der AU-Bescheinigung
MEHR ERFAHREN